Vom Psychiatrie–Erfahrenen zum Experten durch Erfahrung
Finanzierungsmöglichkeiten für die Qualifizierungsmaßnahme von EX-IN OWL
Einige werden den EX-IN-Kurs selbst finanzieren können. Diejenigen, die das nicht können, sollten recherchieren und sich auch Beratung einholen. Möglichkeiten der externen Finanzierung hängen von der jeweiligen sozialen Lage der Kursteilnehmer/innen ab (erwerbstätig, arbeitslos, im Krankenstand, erwerbsfähig/erwerbsunfähig, berentet). Manchmal kann der Kurs nicht vollständig, aber immerhin zu einem Teil finanziell über externe Quellen abgedeckt werden.
Im Folgenden führen wir einige Möglichkeiten an Finanzierungsquellen auf:
1. Unterstützung durch psychiatrische Einrichtungen und/oder (potenzielle) Arbeitgeber
Einige Kursteilnehmer/innen haben gute Kontakte zu psychiatrischen Einrichtungen (Kliniken, Werkstätten, Tagesstätten, Kontaktstellen) und sind dort teils ehrenamtlich tätig. Diese Einrichtungen könnten ein Interesse haben, ihre ehrenamtlichen MitarbeiterInnen besonders zu fördern oder ihnen sogar später eine (bezahlte) Beschäftigung anzubieten.
In der Vergangenheit haben bereits einige Teilnehmer/innen von solchen Einrichtungen eine Förderung erhalten. Darüber hinaus könnten bei KursinteressentInnen, die bereits in Arbeit sind, Arbeitgeber ein Interesse an der weiteren Qualifizierung haben und die Kursfinanzierung unterstützen.
Teilnehmer/innen, die „ihre“ Einrichtung oder ihren Arbeitgeber auf eine Förderung ansprechen wollen, mögen sich bitte mit der Projektgruppe EX-IN OWL in Verbindung setzen.
2. Im Jobcenter – Informationen beim persönlichen Ansprechpartner vor Ort
Voraussetzung für Leistungen durch das Jobcenter ist eine Leistungsfähigkeit von mehr als 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; die Maßnahme zielt auf einen bezahlten Arbeitsplatz ab.
§ 97 SGB III (Arbeitsförderung):
(1) Behinderten Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.
(2) Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen. Soweit es erforderlich ist, schließt das Verfahren zur Auswahl der Leistungen eine Abklärung der beruflichen Eignung oder eine Arbeitserprobung ein.
Es gibt die Möglichkeit „freier Förderung“ gem. § 16 f SGB II, abhängig von der Bereitschaft des Jobcenter-Personals diese auszunutzen. Es hängt sehr von den jeweiligen Bestimmungen der Center und der Sachbearbeiter*innen ab, inwieweit sie bereit sind, diese Möglichkeiten auch auszuschöpfen.
⚠️ Hinweis: Der Kurs EX-IN OWL hat keine AZAV-Zertifizierung, die für eine Förderung durch das Jobcenter (z. B. „Bildungsprämie“) nötig ist.
3. Bei der Krankenkasse
Es ist einen Versuch wert, unter Hervorhebung der nachweislich gesundheitsfördernden und rehabilitativen Wirkung des Kursbesuches eine Förderung als Reha-Maßnahme durch die jeweilige Krankenkasse zu erreichen.
Gruppenleiter in der Selbsthilfe können eine (Teil-)Förderung aus dem Selbsthilfetopf der Krankenkassen erhalten. Antragstellung beim jeweils zuständigen Runden Tisch der Krankenkassen, Kontakt hierzu auch über die jeweilige Selbsthilfekontaktstelle.
4. Über das persönliche Budget (PB)
Hier ist insbesondere mit der Förderung der Teilhabe in der Gemeinschaft zu argumentieren.
Das PB kommt für Personen in Frage, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf soziale Leistungen hätten. Hier erfolgt immer eine Prüfung der Einkommensverhältnisse.
Mögliche Begründungen:
Verbesserung von Selbstbestimmtheit, Selbstverantwortung, Selbständigkeit
Verbesserung der Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit
Schritte aus der sozialen Isolation
Unterstützung des sozialen Engagements (z. B. Selbsthilfe)
Anträge:
Bei der Stadt: wenn Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) bezogen werden.
Beim LWL: wenn bereits Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.
In unserer Region wurde eine Finanzierung über das PB nur genehmigt, wenn der/die Teilnehmer*in vorher bereits Eingliederungshilfe (ambulant betreutes Wohnen) bezogen hat und einige Fachleistungsstunden in das PB für den EX-IN-Kurs umgewandelt wurden.
Beratungsmöglichkeiten in Bielefeld:
Café 3b: Beratungs- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen
Feilenstr. 3, 33602 Bielefeld – Tel. 0521/60202
cafe3b.de/beratungsangebote/persoenliches-budgetEUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
teilhabeberatung.de
Standorte u. a. in Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford, Minden, Paderborn, Warendorf.Servicestelle Rehabilitation Bielefeld (§ 22 SGB IX)
Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen – Niederwall 23
BfA / LVA Westfalen, Bahnhofstr. 28
AOK, Oelmühlenstr. 28
Weitere Infos:
5. Informationen beim Integrationsfachdienst
Infos im Internet: www.ifd-westfalen.de
6. Informationen bei den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation
Verzeichnis: www.rehaservicestellen.de
Diese Servicestellen sollen Ratsuchenden als Lotsen im Dschungel der Sozialgesetzgebung dienen. Jede örtliche Servicestelle kann aufgesucht werden. Die Anträge sollen binnen 14 Tagen weitergeleitet und koordiniert bearbeitet werden.
7. Über Stiftungen
Einige Stiftungen fördern auch Einzelpersonen und finanzieren teils oder ganz die Teilnahme am EX-IN-Kurs. Dies erfolgt jedoch nachrangig, also erst wenn öffentliche Förderungen ausgeschlossen wurden. Informationen hierzu über die Projektgruppe EX-IN OWL.
⚠️ Wichtig: Manche Förderungen (z. B. Rentenversicherung) können nur genutzt werden, wenn die Genehmigung vor Beginn des Kurses vorliegt!
Wenn keine Finanzierung gefunden wird, wenden Sie sich bitte an die Projektgruppe EX-IN OWL:
Frau Genstwa, B&BB, Nazarethweg 7, 33617 Bielefeld
Tel.: 0521/144-2678
E-Mail: kathrin.genstwa@bethel.de

