Vom Psychiatrie–Erfahrenen zum Experten durch Erfahrung
Finanzierungsmöglichkeiten für die Qualifizierungsmaßnahme von EX-IN OWL
Einige werden den EX-IN-Kurs selbst finanzieren können. Diejenigen, die das nicht können, sollten recherchieren und sich auch Beratung einholen. Möglichkeiten der externen Finanzierung hängen von der jeweiligen sozialen Lage der Kursteilnehmer/innen ab (erwerbstätig, arbeitslos, im Krankenstand, erwerbsfähig/erwerbsunfähig, berentet). Manchmal kann der Kurs nicht vollständig, aber immerhin zu einem Teil finanziell über externe Quellen, auch über Familie oder Freunde, abgedeckt werden.
Im Folgenden führen wir einige Möglichkeiten an Finanzierungsquellen auf:
1. Unterstützung durch psychiatrische Einrichtungen und/oder (potenzielle) Arbeitgeber
Einige Kursteilnehmer/innen haben gute Kontakte zu psychiatrischen Einrichtungen (Kliniken, Werkstätten, Tagesstätten, Kontaktstellen) und sind dort teils ehrenamtlich tätig. Diese Einrichtungen könnten ein Interesse haben, ihre ehrenamtlichen MitarbeiterInnen besonders zu fördern oder ihnen sogar später eine (bezahlte) Beschäftigung anzubieten. In der Vergangenheit haben bereits einige Teilnehmer/innen von solchen Einrichtungen eine Förderung erhalten.
Darüber hinaus könnten bei Kursinteressent*innen, die bereits in Arbeit sind, Arbeitgeber ein Interesse an der weiteren Qualifizierung haben und die Kursfinanzierung unterstützen.
Arbeitgeber/Unternehmer können Zuschüsse für Probebeschäftigung und einen Eingliederungszuschuss beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen.
Das kann im Einzelfall helfen, dass eine/n Genesungsbegleiter/in in Ausbildung eingestellt und die Weiterbildung finanziert wird. Da braucht es dann individuelle rechtsgültige Absprachen.
Teilnehmer/innen, die „ihre“ Einrichtung oder ihren Arbeitgeber auf eine Förderung ansprechen wollen, mögen sich bitte mit der Projektgruppe EX-IN OWL in Verbindung setzen.
2. Im Jobcenter – Informationen beim persönlichen Ansprechpartner vor Ort
Voraussetzung für Leistungen durch das Jobcenter ist eine Leistungsfähigkeit von mehr als 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; die Maßnahme zielt auf einen bezahlten Arbeitsplatz ab.
§ 97 SGB III (Arbeitsförderung) „(1) Behinderten Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. (2) Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen. Soweit es erforderlich ist, schließt das Verfahren zur Auswahl der Leistungen eine Abklärung der beruflichen Eignung oder eine Arbeitserprobung ein.“
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen
Es gibt die Möglichkeit „freier Förderung“ gem. § 16 f SGB II, abhängig von der Bereitschaft des Jobcenter-Personals diese auszunutzen. Es hängt sehr von den jeweiligen Bestimmungen der Center und der Sachbearbeiter*innen ab, inwieweit sie bereit sind, diese Möglichkeiten auch auszuschöpfen.
Wir weisen darauf hin, dass der Kurs EX-IN OWL keine sog. AZAV-Zertifizierung hat, die für eine Förderung durch das Jobcenter nötig ist! Siehe www.bildungspraemie.info/de
3. Bei der Krankenkasse
Es ist einen Versuch wert, unter Hervorhebung der nachweißlich gesundheitsfördernden und rehabilitativen Wirkung des Kursbesuches eine Förderung als Reha-Maßnahme durch die jeweilige Krankenkasse zu erreichen. Gruppenleiter in der Selbsthilfe können eine (Teil-) Förderung aus dem Selbsthilfetopf der Krankenkassen erhalten. Antragstellung beim jeweils zuständigen Runden Tisch der Krankenkassen, Kontakt hierzu auch über die jeweilige Selbsthilfekontaktstelle.
4. Über das persönliche Budget (PB)
Hier ist insbesondere mit der Förderung der Teilhabe in der Gemeinschaft zu argumentieren. Das PB kommt für Personen in Frage, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf soziale Leistungen hätten. Hier erfolgt immer eine Prüfung der Einkommensverhältnisse. Mögliche Begründungen: Verbesserung von Selbstbestimmtheit, Selbstverantwortung, Selbständigkeit/Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, der Beziehungsfähigkeit, Schritte aus der sozialen Isolation/Unterstützung des sozialen Engagements u.a. in der Selbsthilfe. Jede Stadt informiert mit eigenen Ansprechpartnern. Bei der Stadt kann das Persönliche Budget beantragt werden, wenn jemand Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) bezieht. Beim LWL wird das das Persönliche Budget beantragt, wenn bereits Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen werden. In unserer Region wurde eine Finanzierung über das PB nur genehmigt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin vorher bereits Eingliederungshilfe (ambulant betreutes Wohnen) bezogen hat und einige Fachleistungsstunden in das PB für den EX-IN-Kurs umgewandelt wurden.
Beratungsmöglichkeiten in Bielefeld zum Persönlichen Budget (u.a.):
- Café 3b: „Beratungs- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen“, Feilenstr. 3, 33602 Bielefeld – Tel. 0521/60202
E-Mail/Info: http://www.cafe3b.de/beratungsangebote/persoenliches-budget/
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, 09:00 Uhr – 18:00 Uhr (Budgetberatung 17.00 – 18.00 Uhr), Mittwoch, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr, Freitag, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr - EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): unterstützt in Fragen zur Teilhabe (Assistenz, Hilfsmittel, Teilhabeplan usw.). Mehr zu Angeboten und Standorten: https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb
Es gibt sie in OWL in Bielefeld, Blomberg, Borchen, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Minden, Paderborn, Warendorf.
In Bielefeld: Feilenstraße 3, Telefon: 0521 60202, E-Mail: info-eutb@cafe3b.de, Webseite: http://www.cafe3b.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, Donnerstag bis 20.00 Uhr; jeden 1. Samstag im Monat 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Aus den Leitlinien der Stadt Bielefeld zum SGB XII / in Zukunft SGB IX Bildung und Teilhabe, Beratung in Angelegenheiten der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: Für die Klärung aller Fragen im Rahmen von Rehabilitation und Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist gem. § 22 SGB IX die gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger zuständig. Die Servicestelle verfügt über die folgenden 3 Anlaufstellen (Frontoffice):
- Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen – Sozialamt –, Behindertenberatungsstelle -500.3-, Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld
- BfA / LVA Westfalen, Bahnhofstr. 28, 33602 Bielefeld
- AOK, Oelmühlenstr. 28, 33604 Bielefeld
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlaufstellen werden bei allen Fragen zum Leistungsrecht und bei der vollständigen und sachgerechten Antragstellung durch das Backoffice unterstützt. Das Backoffice besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Rehabilitationsträger.
Informationen zum Persönlichen Budget im Internet:
– Der Paritätische: www.budget.paritaet.org
– www.budget.bmas.de
– ww.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/pers_budget
Ämter für Soziale Leistungen der Städte und Kreise;
Stadt Bielefeld: Frau Preuss, Amt für soziale Leistungen – Sozialamt, Sozialarbeiterische Leistungen; Niederwall 23, Tel. 0521 51-2614
Außerdem:
– Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL-Behindertenhilfe Westfalen, 48133 Münster, Frau Uhrmann, Tel. 0251/591 5838, E-Mail: andrea.uhrmann@lwl.org, vor allem bezogen auf die Teilhabe an „Wohnen und Beschäftigung“
– „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.“ (ISL) Internet: www.isl-ev.de
5. Informationen beim zuständigen Integrationsfachdienst
Informationen im Internet: www.ifd-westfalen.de
6. Informationen bei den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation
Verzeichnis auf http://www.reha-servicestellen.de, gegliedert nach Trägern, Ort oder Bundesland. (Rententräger, Krankenkassen, Arbeitsamt, Sozialhilfeträger) Die Servicestellen sollen Ratsuchenden als Lotsen im Dschungel der Sozialgesetzgebung dienen. Jede örtliche Servicestelle kann aufgesucht werden, die Anträge sollen binnen 14 Tagen entsprechend weitergeleitet und koordiniert bearbeitet werden.
Weitere Links:
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb
info-eutb@cafe3b.de
http://www.cafe3b.de/
http://www.budget.paritaet.org/
http://www.budget.bmas.de/
http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/pers_budget
andrea.uhrmann@lwl.org
http://www.isl-ev.de/
http://www.ifd-westfalen.de/
http://www.reha-servicestellen.de/
7. Über Stiftungen
Einige Stiftungen fördern auch Einzelpersonen und finanzieren teils oder ganz die Teilnahme am EX-IN-Kurs. Dies erfolgt aber nachrangig in zweiter Linie nach öffentlichen Förderungen, die erst geklärt sein müssen. Für eine bundesweite Stiftungssuche: www.stiftungssuche.de; ansonsten auf der Stiftungsseite des eigenen Wohnortes nachsehen.
8. Fund-Raising
Es gibt Plattformen im Internet, über die man für sich ein Fund-Raising erstellen kann. Beispiel: GoFundMe Deutschland unter www.gofundme.com. Eine Kursteilnehmerin konnte auf diese Weise die Hälfte der Kurskosten zusammenbekommen.
Achtung: Manche Förderungen wie die z.B. der Rentenversicherung können nur genutzt werden, wenn die Förderungsgenehmigung vor dem Beginn des Kurses vorliegt!
Sollte über diese Wege keine Möglichkeit zur Finanzierung gefunden worden sein, wenden Sie sich bitte an die Projektgruppe EX-IN OWL über Bildung & Beratung Bethel, Nazarethweg 7, 33617 Bielefeld, Tel.: 0521/144-3386, ex-in-owl@t-online.de

